|
Unser Angebot

Wir beraten Sie in Ihrer persönlichen Situation und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung Sie benötigen und welche Schritte Sie unternehmen können.
Wir
- beraten Sie in psychologischer Hinsicht.
- informieren über Rechte und Möglichkeiten gemäss Opferhilfegesetz (Fünf Jahre Verwirkungsfrist für Entschädigung und Genugtuung, bzw. zwei Jahre für Delikte vor dem 01.01.2007; für Delikte im Ausland werden keine Entschädigung und Genugtuung gewährt.)
- beraten Sie bei Verdachtssituationen.
- leisten Hilfe in sozialen, rechtlichen und finanziellen Fragen.
- leisten bei Bedarf finanzielle Soforthilfe.
- informieren Sie über das Strafverfahren und über die Vor- und Nachteile einer Anzeige.
- unterstützen Sie im gerichtlichen Verfahren, wenn erwünscht begleiten wir Sie an Befragungen und Verhandlungen.
- vermitteln weitere Fachleute wie JuristInnen, TherapeutInnen, ÄrztInnen.
- unterstützen Sie im Umgang mit Behörden oder anderen Stellen.
- beachten den Schutz und die Sicherheit der Kinder.
- helfen bei der Suche einer Notunterkunft.
- informieren über Gruppenangebote und Selbstverteidigungskurse.
Unsere Hilfe kann beansprucht werden unabhängig davon, ob eine Anzeige erstattet wurde und wie lange die Tat zurückliegt. 
|